Einfügung etwaiger Akte bezüglich Verhalten, die schwerwiegende berufliche Verstöße darstellen, im Sinne der Art. 95, Absatz 1, Buchstabe e) und 98 (Ausschlussgründe vom Vergabeverfahren wegen schwerwiegender beruflicher Verstöße)
Erstellungsdatum:
20/02/2025
Datum der letzten Änderung:
20/02/2025