Sammelklagen

Es ist nicht bekannt, dass gegen IDM Sammelklagen gemäß Art. 1 des GvD. Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch über zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 4 des GvD. n. 198/2009 unterliegen.

Erstellungsdatum: 19/04/2022
Datum der letzten Änderung: 07/06/2022