Einfacher Bürgerzugang zu Daten, Dokumenten und Informationen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Der (einfache oder allgemeine) Bürgerzugang ist ein Rechtsinstitut, das durch Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33 vom 14. März 2013 (Neuregelung der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen) eingeführt und geregelt wurde.

Der einfache Bürgerzugang ermöglicht es jedem, jederzeit Zugang zu Dokumenten, Informationen oder Daten der öffentlichen Verwaltungen zu beantragen, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen, sofern diese unterlassen wurde (Transparente Verwaltung), ohne dass ein qualifiziertes Interesse nachgewiesen werden muss.  Der Antrag auf Zugang muss die gewünschten Daten, Informationen oder Dokumente bezeichnen und bedarf keiner Begründung.  Der Antrag kann auch auf telematischem Wege eingereicht werden, gemäß der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 82 vom 7. März 2005 vorgesehenen Modalitäten. Die Überlassung von Daten in elektronischer Form oder in Papierform ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern

Der Antrag muss beim Bereich Legal von IDM Südtirol – Alto Adige eingereicht werden.

Bereich Legal
IDM Südtirol - Alto Adige
Pfarrplatz 11
39100 Bozen
T. +39 0471 094 042
PEC: administration@pec.idm-suedtirol.com
Mail: legal@idm-suedtirol.com

Der Vordruck zum Antrag auf einfachen Bürgerzugang befindet sich am Ende der Seite.

Anhänge
Antrag Einfacher Bürgerzugang (73.57 KB)

Erstellungsdatum: 07/06/2022
Datum der letzten Änderung: 18/06/2024