Anzeige der rechtswidrigen Handlungen – Whistleblower

Im Rahmen der Korrektheit, der Transparenz, der Integrität und der Ehrlichkeit, die das Handeln von IDM bestimmen, vertraut die Organisation - unter Einhaltung des italienischen Rechtssystems und im Einklang mit der Politik und der Organisation von IDM - jedem einzelnen Mitarbeiter und ganz allgemein jeder Person, die die Realität von IDM ausmacht, die Einhaltung der Grundwerte der Organisation, die Einhaltung des Organisationsmodells und des Dreijahresplans für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz (PTPC) sowie die Einhaltung der im Ethik- und Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten Grundsatzregeln an.

Gemäß GvD Nr. 24/2023 und in Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 sowie in Übereinstimmung mit der ANAC-Richtlinie Nr. 311 vom 12.07.2023 hat IDM ein Melde- und Kontrollverfahren für die Einhaltung der Rechtmäßigkeit der Unternehmensabläufe und -tätigkeiten sowie für die Einhaltung des Organisationsmodells und des PTPC eingerichtet, auf dessen Grundlage jeder Mitarbeiter und ganz allgemein jede Person, die die Realität von IDM ausmacht, in gutem Glauben Fälle möglicher rechtswidriger Handlungen melden kann, die von einer beliebigen Person innerhalb der Einheit begangen wurden, auch unabhängig von hierarchischen Verbindungen.

Hinsichtlich der Meldung besteht kein Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gemäß Art. 24 ff. des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17.

IDM Whistleblowing

 

Erstellungsdatum: 07/06/2022
Datum der letzten Änderung: 17/07/2023