Anzeige der rechtswidrigen Handlungen – Whistleblower

Im Rahmen der Fairness, der Transparenz, der Integrität und der Ehrlichkeit, die das Handeln von IDM bestimmen, vertraut die Organisation - unter Einhaltung des italienischen Rechtssystems und im Einklang mit der Politik und der Organisation von IDM - jedem einzelnen Mitarbeiter und ganz allgemein jeder Person, die die Realität von IDM ausmacht, die Einhaltung der Grundwerte der Organisation, die Einhaltung des Organisationsmodells und des Dreijahresplans für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz (PTPC) sowie die Einhaltung der im Ethik- und Verhaltenskodex zum Ausdruck gebrachten Grundsatzregeln an.

Zu diesem Zweck hat IDM ein Melde- und Kontrollverfahren für die Einhaltung der Rechtmäßigkeit der Unternehmensabläufe und -tätigkeiten sowie für die Einhaltung des Organisationsmodells und des PTPC eingerichtet, auf dessen Grundlage jeder Mitarbeiter und ganz allgemein jede Person, die die Realität von IDM ausmacht, in gutem Glauben Fälle möglicher rechtswidriger Handlungen melden kann, die von einer beliebigen Person innerhalb der Einheit begangen wurden, auch unabhängig von hierarchischen Verbindungen.

Hinsichtlich der Meldung besteht kein Recht auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gemäß Art. 24 ff. des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17.

Jeder ist verpflichtet, Verstöße gegen das Organisationsmodell, den Drei-Jahres-Plan zur Korruptionsprävention und Transparenz oder den Ethik- und Verhaltenskodex zu melden:

1. an die Aufsichtsstelle von IDM (insbesondere bei Meldungen über Verstöße gegen das Organisationsmodell) über folgende Kanäle:

- Senden einer Mitteilung an das E-Mail-Postfach der Aufsichtsstelle:

odv@idm-suedtirol.com

- Durch den Postdienst. Ein geschlossener Umschlag mit der Aufschrift RESERVED PERSONNEL ist an folgende Adresse zu senden:

IDM Südtirol – Alto Adige
Aufsichtsstelle
Pfarrplatz, 11
39100 Bozen

Es wird gebeten, dem Bericht eine Kopie eines Identifizierungsdokumentes beizufügen und ihn zu unterschreiben. Um die Vertraulichkeit der meldenden Person zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Meldung und die Kopie des Dokumentes  zu trennen und die Kopie des Dokumentes in einen zweiten, kleineren Umschlag zu geben.
Der kleinere Umschlag wird in den größeren gegeben, der per Post verschickt wird.


- Persönlich durch eine in Anwesenheit des Aufsichtsstelle abgegebene Erklärung (hierüber wird ein Protokoll angefertigt).

2. An den Antikorruptions- und Transparenzbeauftragten (insbesondere bei Meldungen von Verstößen gegen den PTPC) über die folgenden Kanäle:

- Mitteilung an die folgende E-Mail-Adresse senden

responsabileanticorruzione@idm-suedtirol.com
transparency@idm-suedtirol.com

- Durch den Postdienst: Die Meldung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift PERSONAL RESERVATION an folgende Adresse zu senden:

IDM Südtirol – Alto Adige
Antikorruptions- und Transparenzbeauftragten Erwin Hinteregger
Pfarrplatz, 11
39100 Bozen

Es wird gebeten, dem Bericht eine Kopie eines Ausweises beizufügen und ihn zu unterschreiben. Um die Vertraulichkeit der meldenden Person zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Meldung und die Ausweiskopie zu trennen und die Ausweiskopie in einen zweiten, kleineren Umschlag zu geben.

Der kleinere Umschlag wird in den größeren gegeben, der per Post verschickt wird.

- Persönlich, durch eine Erklärung in Anwesenheit des Antikorruptions- und Transparenzbeauftragten (es wird ein Protokoll angefertigt).

3. Rechtswidriges Verhalten im Bereich der Korruptionsvorbeugung und der Transparenz, das nach dem Gesetz 190/2012 relevant ist, kann auch direkt an die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) gemeldet werden, indem das Formular auf der Informationsplattform (ANAC-Serviceportal) verwendet wird.

Zum Schutz der Person, die die Meldung macht, ist deren Identität während des gesamten Verfahrens und in jedem Zusammenhang nach der Meldung vertraulich zu behandeln. Die Identität darf nicht ohne ihre Zustimmung offengelegt werden, es sei denn, dies ist für die Verteidigung des Beschuldigten unbedingt erforderlich.
Die Meldung ist gemäß Artikel 22 ff. des Gesetzes 241 vom 7. August 1990 und Artikel 24 ff. des Landesgestzes Nr. 17 vom 23. Oktober 1993 vom Zugang ausgenommen.

Anlage:
Vordruck Antrag

Erstellungsdatum: 07/06/2022
Datum der letzten Änderung: 09/06/2022

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