Allgemeiner Bürgerzugang zu Daten und Dokumenten im Zusammenhang mit Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, die nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen

Der allgemeine Bürgerzugang ermöglicht es jedem, jederzeit den Zugang zu Dokumenten, Informationen oder Daten zu beantragen, die sich im Besitz von IDM befinden, zusätzlich zu denjenigen, die der Veröffentlichungspflicht gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33/2013 unterliegen, unter Einhaltung der Grenzen in Bezug auf den Schutz privater und öffentlicher Interessen, die in Artikel 5 bis, Absätze 1 und 2 desselben Gesetzes enthalten sind.  

Der Antrag auf Zugang muss die gewünschten Daten, Informationen oder Dokumente bezeichnen und bedarf keiner Begründung.  Dieses Recht entspricht einem allgemeinen Grundsatz der Transparenz und wird anerkannt, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Ausübung institutioneller Aufgaben und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen und die Beteiligung an der öffentlichen Debatte zu fördern. Der Antrag kann auch auf telematischem Wege gemäß den Modalitäten der geänderten Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. März 2005 übermittelt werden. Die Freigabe von Daten in elektronischer Form oder in Papierform ist kostenlos, unbeschadet der Rückerstattung der von der Verwaltung tatsächlich getragenen und belegten Kosten für die Wiedergabe auf externen Datenträgern.


Der Antrag muss bei dem Bereich Legal von IDM eingereicht werden.

Bereich Legal
IDM Südtirol - Alto Adige
Pfarrplatz 11
39100 Bozen
T. +39 0471 094 042
PEC: administration@pec.idm-suedtirol.com
Mail: legal@idm-suedtirol.com

Der Vordruck zum Antrag auf allgemeinen Bürgerzugang befindet sich am Ende der Seite. 

Anhänge
Antrag Allgemeiner Bürgerzugang (78.22 KB)

Erstellungsdatum: 07/06/2022
Datum der letzten Änderung: 18/06/2024